1 Der monatliche Grundpreis mit Handy gilt bei Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages mit gleichzeitigem Abschluss eines Kaufvertrages über ein vergünstigtes Handy.
2 Sprachverbindungen und SMS innerhalb Deutschlands sind über eine Flatrate abgedeckt. Dies gilt nicht zu Service- und Sonderrufnummern. Angefangene Verbindungsminuten werden als volle Verbindungsminuten gezählt. Die Rufumleitung von ankommenden Verbindungen zur Mobilbox des eigenen Anschlusses ist kostenlos. Für Rufumleitungen von ankommenden Verbindungen zu anderen Anschlüssen gelten die Preise für abgehende Verbindungen. Für Verbindungen von im Ausland eingebuchten Anschlüssen gelten die Preise gemäß der Telekom Preisliste „Mobilfunknutzung im Ausland (Geschäftskunden)“.
3 Flatrate für Gespräche von Deutschland ins Ausland zu Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen (Ländergruppe 1). Ländergruppe 1: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kanada, Kanalinseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Mayotte, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (französischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, USA, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern
4 Die maximale Download- und Upload-Geschwindigkeit entspricht jeweils der maximal geschätzten und der beworbenen Geschwindigkeit. Die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 300 MBit/s im Download und bis zu 50 MBit/s im Upload ist in immer mehr Ausbauregionen verfügbar. An einzelnen 5G-Standorten ist mit geeignetem Endgerät auch eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit möglich. Informationen zum Netzausbau und zur Verfügbarkeit von Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 300 MBit/s und zu den 5G Standorten erhalten Sie unter www.telekom.de/netzausbau. Die dort aufgeführte Netztechnologie 3G (UMTS – Universal Mobile Telecommunications System – und HSPA – High Speed Packet Access -) im Mobilfunknetz der Telekom ist – vorbehaltlich einer Verlängerung – nur bis zum 31.12.2020 verfügbar.
5 Fällt der Tag der Bereitstellung nicht auf den Beginn eines Monats, werden die Freiminuten bzw. das Freikontingent für jeden Tag anteilig mit 1/30 zur Verfügung gestellt und abgerechnet. Verbindungen ins Ausland werden mit einem 60/60-Sekunden-Takt abgerechnet. Beim 60/60-Sekunden-Takt wird jede angefangene Minute voll abgerechnet. Inklusivminuten gelten für Gespräche von Deutschland ins Ausland zu Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen (Ländergruppe 1). Ländergruppe 1: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kanada, Kanalinseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Mayotte, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin (französischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, USA, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern
6 Die genannten Tarife werden für eine überwiegende Nutzung innerhalb Deutschlands angeboten. Das Telefonieren, Versenden von SMS sowie die Datennutzung im Ausland in der Roaming-Ländergruppe 1 sind ausschließlich für eine vorübergehende, geschäftliche Nutzung zulässig.
Die Nutzung in Nicht-EU-Ländern (aktuell: Schweiz) darf eine angemessene Nutzung (1000 Minuten und 1000 SMS pro Monat und Datenvolumen pro Monat in Höhe des jeweiligen Inlandsdatenvolumens bevor die Bandbreite beschränkt wird) nicht überschreiten. Eine darüber hinausgehende Auslands-Nutzung stellt eine diesem Vertragszweck widersprechende und missbräuchliche Nutzung dar. Ein Nachkaufen von zusätzlichem Datenvolumen für die Nutzung im In- und Ausland ist jedoch weiterhin möglich. Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsregeln und stellt die vertragswidrige Nutzung trotz Abmahnung nicht ein, ist die Telekom berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In den EU-Ländern gelten die Einschränkungen gemäß der regulierten Option Weltweit. Siehe dazu die Telekom Preisliste Mobilfunknutzung Ausland (Geschäftskunden).
7 Voraussetzung für die Nutzung eines Hotspots ist die Zustimmung zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise HotSpot“ der Telekom. An besonderen Standorten kann dem Kunden ein gesonderter Zuschlag berechnet werden. Die Telekom weist den Kunden vor der Nutzung auf diesen Zuschlag hin.
8 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei allen Tarifen 24 Monate. Buchbar nur für Geschäftskunden. Soweit das Vertragsverhältnis weder vom Kunden noch von der Telekom gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um zwölf Monate. Für die genannten Tarife gelten die Kündigungsfristen gemäß der Telekom Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mobilfunk (Geschäftskunden).
9 Die angegebenen Preise sind Preise ohne Umsatzsteuer (USt); die USt wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich berechnet. In der Mobilfunk-Rechnung werden für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen die Preise ohne USt angegeben. Diese Preise ohne USt werden aufsummiert und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages. Für die Berechnung der Preise von Mobilfunk-Verbindungen der Telekom sind die Verbindungsdauer, sowie zum Teil die Tarifzeiten und das Verbindungsziel maßgebend. Die Verbindungsdauer wird in Zeittakte unterteilt. Angefangene Zeittakte zählen als volle Zeittakte. Für Verbindungen unter einer Sekunde Verbin-dungsdauer wird als Verbindungsdauer eine Sekunde zu Grunde gelegt. Die zu bezahlende Verbindungsdauer beginnt mit der Entgegennahme des Anrufs beim angerufenen Anschluss. Die Verbindungszeit endet, sobald die Verbindung getrennt wird.
10 Vertragsgegenstand ist die vorrangige und überwiegende Nutzung innerhalb Deutschlands sowie eine Nutzung im Ausland für vorübergehende Reisen. Für die Nutzung der Tarife ist ein Wohnsitz bzw. Geschäftssitz und der überwiegende Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung.
11 Die in den Tarifen oder Optionen enthaltenen Datenleistungen (Datenflat oder Daten-Inklusivvolumen) sind zur eigenen Nutzung des Kunden vorgesehen. Es ist unzulässig, die Datenleistungen zum Betrieb eines WLAN/WiFi-Netzes/HotSpots zur Nutzung durch Dritte zu verwenden, insbesondere für Gäste im Personenverkehr (z.B. für Fahrgäste in Fern- und Reisebussen, Bahnen oder Schiffen). Sofern diese Nutzungsarten nicht ausdrücklich im jeweiligen Tarif oder der Option erlaubt sind, ist für solche Nutzungsarten eine gesonderte Vereinbarung mit der Telekom erforderlich. Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im End-gerät des Kunden als Modem/persönlichen HotSpot für die eigene und die private Nutzung bleibt davon unberührt.
12 Ein vollständige Auflistung aller Leistungen und Preislisten finden Sie unter www.telekom.de/agb.